AGB
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind für alle Lieferungen und Leistungen der navex AG (nachfolgend „navex AG“ genannt) verbindlich. Sie gelten insbesondere auch bei abweichenden Bedingungen des Kunden, ausser Tradeby habe jenen Bedingungen schriftlich zugestimmt. Vereinbart navex mit einem Kunden schriftlich individuelle Regelungen, die von diesen AGB abweichen, so gehen diese individuellen Regelungen den AGB vor. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieser Bedingungen davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
2. Ort der Lieferung, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist CH-Frauenfeld. Die Lieferung erfolgt ab Werk (Zürcherstrasse 350, Frauenfeld, Schweiz). Mit der Lieferung ab Werk gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
3. Transport, Verpackung
Wir liefern nur schweizweit. navex AG verpackt die Lieferung und organisiert deren Transport. Tradeby übernimmt dafür aber keinerlei Haftung. Kosten für Verpackung und Transport sind vom Kunden zu tragen. Für Bestellungen unter CHF 50.00 fallen Versandkosten von CHF 9.90 an. Diese Kosten werden von Tegum zusätzlich in Rechnung gestellt. Bestellungen ab CHF 50.00 werden kostenlos ausgeliefert. Für die Versicherung der Lieferung ab dem Zeitpunkt der Lieferung ab Werk ist alleine der Kunde verantwortlich.
4. Zeitpunkt der Lieferung
Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Für die Einhaltung der Lieferfrist trägt Tradeby bestmöglich Sorge. Eine allfällige Verspätung der Lieferung gibt dem Kunden weder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz direkter oder indirekter Schäden, mittelbarer Schäden, Folgeschäden, Reflexschäden oder entgangenem Gewinn.
5. Preise
Die offerierten Preise gelten nur für die jeweiligen Qualitäten, Mengen und Anzahl Lieferungen. Die Preise von navex sind freibleibend. Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse vor der Lieferung kann navex die Preise anpassen. Die Preise verstehen sich in CHF und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk, inkl. MwSt. und exkl. allfälliger Steuern, Zölle, Verpackung, Transport, Versicherung, Bewilligungen, LSVA, TGGB, Messingzuschlag, Kupferzuschlag, etc.
6. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil von Tradeby ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Davon ausgenommen sind Geschäfte mit Vorauskasse.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so wird ab der 2. Mahnung ein Verzugszins von 5% fällig. Muss die Betreibung angedroht werden, wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 20.00 zur Zahlung fällig. Tegum kann Forderungen an Inkasso-Gesellschaften abtreten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt Tegum Eigentümerin der gesamten Lieferung.
7. Gewährleistung / Haftung
Der Kunde hat die Lieferung umgehend nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen haben spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Lieferung.
Sollten während der Gewährleistungsfrist an der Lieferung Mängel auftreten, so hat der Kunde Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile der Lieferung. Es steht im alleinigen Ermessen von navex, ob mangelhafte Teile repariert oder ersetzt werden. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, d.h. der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Vertrag zu wandeln, einen Minderwert zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.
Das mangelhafte Produkt ist navex immer komplett zuzustellen, nicht nur einzelne Teile davon. Die Kosten für die Lieferung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen:
- wenn die Montagevorschriften und/oder die Betriebsanleitung nicht vollumfänglich eingehalten werden.
- wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von navex an der Lieferung selbst Veränderungen oder Reparaturen vornehmen.
- bei Mängeln aufgrund natürlichen Verschleisses.
- bei Mängeln aufgrund unsachgemässer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung
- bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt entstehen.
Wegen Verletzung anderer vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten haftet navex ausschliesslich für den nachgewiesenen, direkten Schaden, sofern dieser von navex absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Für leichte Fahrlässigkeit übernimmt Tegum keinerlei Haftung. navex haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reflexschäden oder entgangenen Gewinn.
8. Retoursendungen
Retoursendungen von Standardartikeln sind nur mit vorgängiger Zustimmung von navex möglich. Die Artikel müssen in einwandfreiem Zustand und originalverpackt sein und müssen bei navex bezogen worden sein. Für die Umtriebe werden 20% des Warenwerts, mindestens jedoch CHF 30.00, berechnet und direkt von der Gutschrift abgezogen. Sonderanfertigungen und Artikel, die nicht mehr im Angebot sind, werden nicht zurückgenommen.
9. Urheber-, Patent-, Design- und Markenrecht
Marken, Zeichnungen und Projekte von navex, die immaterialgüterrechtlich geschützt sind, bleiben im Eigentum von navex. Es ist nicht gestattet, diese ohne die schriftliche Genehmigung von navex zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben Die Kunden sind verpflichtet, die marken-, patent-, design- und urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Es ist ihnen insbesondere untersagt Marken und Bildmaterial von Tegum bzw. von deren Zulieferern ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen navex und dem Kunden untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-8500 Frauenfeld.